Als Psychotherapeut bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht ist eine grundlegende Berufspflicht in der Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit gemäß §15 Psychotherapiegesetz, BGBl.Nr.361/1990.
Als Psychotherapeut bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht ist eine grundlegende Berufspflicht in der Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit gemäß §15 Psychotherapiegesetz, BGBl.Nr.361/1990.