Als Psychotherapeut bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht ist eine grundlegende Berufspflicht in der Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit gemäß §15 Psychotherapiegesetz, BGBl.Nr.361/1990.
EUR 60,- pro Einheit (a‘ 50min) EUR 110,- pro Doppeleinheit (a‘ 90min) *) Umsatzsteuerbefreit gemäß §6 Abs.1 Z 27 UstG
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, anderenfalls werden sie zum Normaltarif verrechnet.
Das Erstgespräch ist ein wichtiger Teil der psychotherapeutischen Behandlung. Es dient in erster Linie zum beidseitigen Kennenlernen und Aufbau einer gemeinsamen Vertrauensbasis. Innerhalb der ersten Therapiesitzungen wird dann gemeinsam über den weiteren Therapieverlauf entschieden. Das Erstgespräch wird regulär zum ausgewiesenen Betrag verrechnet. Die Dauer eines psychotherapeutischen Gesprächs beträgt 50 Minuten im Einzel, und 90 Minuten […]