• Als Psychotherapeut bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht ist eine grundlegende Berufspflicht in der Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit gemäß §15 Psychotherapiegesetz, BGBl.Nr.361/1990.

  • Das Honorar vereinbaren wir gemeinsam im Erstgespräch – abgestimmt auf Ihr Anliegen und Ihre Situation. Kostenzuschuss Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose ist eine Teilrefundierung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB etc.) möglich. Gerne informiere ich Sie beim Erstgespräch über die aktuellen Zuschusssätze. Sozialtarif Eine begrenzte Anzahl an Plätzen biete ich zu einem reduzierten Sozialtarif […]

  • Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, anderenfalls werden sie zum Normaltarif verrechnet.

  • Das Erstgespräch ist ein wichtiger Teil der psychotherapeutischen Behandlung. Es dient in erster Linie zum beidseitigen Kennenlernen und Aufbau einer gemeinsamen Vertrauensbasis. Innerhalb der ersten Therapiesitzungen wird dann gemeinsam über den weiteren Therapieverlauf entschieden. Das Erstgespräch wird regulär verrechnet. Das Honorar vereinbaren wir dabei gemeinsam. Die Dauer eines psychotherapeutischen Gesprächs beträgt 50 Minuten im Einzel, […]