Informationen
Erfahren Sie alles Wichtige für Ihren Besuch in meiner Praxis.
Das Erstgespräch ist ein wichtiger Teil der psychotherapeutischen Behandlung.
Es dient in erster Linie zum beidseitigen Kennenlernen und Aufbau einer gemeinsamen Vertrauensbasis. Innerhalb der ersten Therapiesitzungen wird dann gemeinsam über den weiteren Therapieverlauf entschieden.
Das Erstgespräch wird regulär verrechnet. Das Honorar vereinbaren wir dabei gemeinsam.
Die Dauer eines psychotherapeutischen Gesprächs beträgt 50 Minuten im Einzel, und 90 Minuten für die Doppeleinheit.
Die Termine können direkt über den Homepage Button “Erstgespräch vereinbaren“ angefragt werden sowie via Telefon, Email, Signal, SMS und Whatsapp.
(beachten Sie diesbezüglich die Datenschutzerklärung)
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, anderenfalls werden sie zum Normaltarif verrechnet.
Das Honorar vereinbaren wir gemeinsam im Erstgespräch – abgestimmt auf Ihr Anliegen und Ihre Situation.
Kostenzuschuss
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose ist eine Teilrefundierung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB etc.) möglich. Gerne informiere ich Sie beim Erstgespräch über die aktuellen Zuschusssätze.
Sozialtarif
Eine begrenzte Anzahl an Plätzen biete ich zu einem reduzierten Sozialtarif an.
*) Umsatzsteuerbefreit gemäß §6 Abs.1 Z 27 UstG
Als Psychotherapeut bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht ist eine grundlegende Berufspflicht in der Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit gemäß §15 Psychotherapiegesetz, BGBl.Nr.361/1990.
